Anmeldung Musikschule
NEUES KANTONALES MUSIKSCHULGESETZ
Mit Inkrafttreten des neuen kantonalen Musikschulgesetzes wurde die Schulordnung der Musikschule Ingenbohl überarbeitet. Die Schulordnung inklusive angepasster Tarife treten per 1. August 2025 in Kraft.
KONDITIONEN
Grundsätzliches
Der Unterricht für Kinder und Jugendliche der Gemeinde Ingenbohl wird ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der Erstausbildung, längstens bis zum erfüllten 25. Altersjahr, finanziell unterstützt.
Schulgeld
Das Schuldgeld wird pro Semester jeweils im Herbst und Frühling in Rechnung gestellt.
Anmeldung
Die Anmeldung für die Musikschule gilt grundsätzlich für ein Schuljahr und ist verbindlich. Sie hat schriftlich bis Ende April zu erfolgen. Der Eintritt in die Musikschule erfolgt in der Regel zum Semesterbeginn. Anmeldetalon: Für Anmeldungen an die Musikschule benutzen Sie bitte den separaten Anmeldetalon der Musikschule. Ohne fristgerechte schriftliche Abmeldung oder Ummeldung auf Semesterende verlängert sich die Anmeldung Semesterweise um ein weiteres Semester resp. Schuljahr.
Die Anmeldung für Erwachsene ist jederzeit möglich.
Abmeldung/Ummeldung
Der Austritt erfolgt grundsätzlich auf Ende eines Schuljahres, sofern per 30. April eine schriftliche Abmeldung bei der Musikschule eingegangen ist. Austritte auf Ende des 1. Semesters sind bis 30. November und auf Ende des 2. Semester bis 30. April schriftlich mit entsprechendem Abmeldeformular einzureichen. Ein vorzeitiger Austritt oder Ausschluss befreit nicht von der Zahlungspflicht für das laufende Semester. Bei Wegzug oder gesundheitlichen Absenzen kann die Musikschulleitung eine finanzielle Rückerstattung genehmigen. Für den Übertritt in ein anderes Fach gelten die gleichen Bestimmungen.
Schuljahr und Ferientermine
Schuljahr und Ferientermine entsprechen denjenigen der Gemeindeschule Ingenbohl.
Stundenplanung
Die Stundenplanung ist Sache der Musikschullehrperson. Es kann nur auf den obligatorischen Stundenplan der öffentlichen Schulen Rücksicht genommen werden. Dabei können auch freie Nachmittage und der Samstagvormittag als Unterrichtszeit nicht ausgeschlossen werden.
Absenzen
Absenzen sind bei Kindern und Jugendlichen nicht zu vermeiden und müssen nicht nachgeholt werden. Absenzen bei Erwachsenen müssen, mit Ausnahme von Krankheit und Unfall, 24 Stunden vor der Lektion der Musikschullehrperson mitgeteilt werden. Ansonsten wird die Lektion verrechnet.
Absenzen der Musikschullehrperson (z.B. wegen Konzerten) werden in gegenseitiger Absprache verschoben. Absenzen wegen Krankheit der Lehrkräfte werden nicht nachgeholt. Für zwei aufeinander folgende ausgefallene Lektionen infolge Krankheit oder Unfall der Musikschullehrperson besteht ein Anspruch auf Unterricht bei einer Stellvertretung. Kann keine Stellvertretung eingesetzt werden, besteht Anspruch auf Rückerstattung des Schulgelds für die ausgefallenen Lektionen.
Es versteht sich von selbst, dass rechtzeitige gegenseitige Abmeldung erfolgt, und dass zu viele Absenzen der Kontinuität des Unterrichts schaden
Partnerunterricht
Falls keine Partnergruppe gebildet werden kann, ist ein Wechsel auf 30’ Einzelunterricht oder ein Rückzug der Anmeldung ohne Kostenfolge möglich. Bei Auflösung der Partnergruppe während des Semesters erfolgt keine Rückerstattung. Der verbleibende Lernende kann auf 30’ Einzelunterricht wechseln.
Inklusion
Die Musikschule Ingenbohl steht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Daher ist es selbstverständlich, dass Menschen mit einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung, wenn immer möglich, Zugang zum Musikunterricht erhalten. Die Musikschulleitung klärt für Sie gerne ab, in welcher Form der Unterricht für eine Schülerin oder einen Schüler mit besonderen Bedürfnissen angeboten werden kann.
Instrumente
Instrumente sollten erst in Absprache mit der Musikschullehrperson gemietet oder gekauft werden. Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Musikinstrument durch die Musikschule zu mieten.
Lehrmittel
Lehrmittel (Noten) werden nach Absprache mit den Lehrkräften auf Kosten der Lernenden gekauft.
Unterstützung
Unterstützung durch die Eltern, Wertschätzung, Lob und Ermunterung zum regelmässigen Üben ist für den Erfolg des Musikunterrichts unerlässlich.
Üben
Üben ist Voraussetzung für Fortschritte im Musikunterricht. Die Anmeldung bedeutet dann auch Verpflichtung für regelmässiges Üben.
Umgang mit Foto- / Videomaterial
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird akzeptiert, dass die Musikschule Ingenbohl Bild-, Ton- und Videomaterial der angemeldeten Person auf der Homepage und zur Berichterstattung in verschiedene Medien (Zeitung, Homepage) verwenden darf. Es handelt sich dabei um Beiträge aus Konzerten, dig. Adventskalender, Livestream. Diese Zustimmung gilt bis auf Widerruf, längstens bis zum Austritt aus der Musikschule Ingenbohl.
Musikschulangebot
Das komplette Angebot der Musikschule finden Sie unter Angebot.
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Anmeldetalon Musikschule (PDF, 40.67 kB) | Download | 0 | Anmeldetalon Musikschule |